Pflegeberufe: Quarantäne-Regeln bei Rückkehr aus dem Ausland

publiziert: 22.04.2021 v novinky

Liebe Leserinnen und Leser, in unserem heutigen Blog bringen wir Ihnen weitere Informationen zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit Reisen, die aufgrund des Auftretens der Krankheit COVID-19 erheblich eingeschränkt sind. Laut der Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik sind Personen, die ab dem 6.4.2020 ab 7:00 Uhr in die Slowakei einreisen, verpflichtet, eine Quarantäne in vom Staat bestimmten Einrichtungen zu absolvieren. Zu diesen Personen gehören auch Pflegekräfte und Krankenschwestern, die meist aus Deutschland oder Österreich zurückkehren. Im Gegensatz dazu sind schwangere Frauen, Menschen mit verschiedenen Krankheiten, deren Liste Sie unten finden, sowie Personen mit diplomatischer Immunität von dieser obligatorischen Isolation befreit. Bis zum Ende der außergewöhnlichen Situation werden wir Ihnen aktuelle Informationen zu Reisen ins und aus dem Ausland liefern. Folgen Sie uns auch auf unserer Facebook-Seite, um stets aktuelle Informationen über die derzeitige Situation zu erhalten.

Podľa nového opatrenia Úradu verejného zdravotníctva SR č. OLP/3012/2020 vom 4. April 2020 (pdf; 123.14 KB) ab 6. April 2020 (am Montag) ab 7:00 Uhr wird allen Personen, die ab 6. April 2020 ab 7.00 Uhr. Sie werden das Gebiet der SR betreten, Isolation in von dem Staat bestimmten Einrichtungen. Um die freien Kapazitäten in Quarantänezentren so nah wie möglich am Aufenthaltsort in der Slowakei zu planen, ist es notwendig, sich im Voraus, so früh wie möglich vor der geplanten Ankunft in der Slowakei, in diesem Registrierungsformular zu registrieren: Um die freien Kapazitäten in Quarantänezentren so nah wie möglich am Aufenthaltsort in der Slowakei zu planen, ist es notwendig, sich im Voraus, so früh wie möglich vor der geplanten Ankunft in der Slowakei, in diesem Registrierungsformular zu registrieren.

Informationen über die obligatorische Quarantäne und Ausnahmen Die Isolierung in einer staatlich bestimmten Einrichtung ist bei jeder Form des Reisens, sei es individuell oder organisiert, obligatorisch. Die Isolation in einer vom Staat bestimmten Einrichtung dauert so lange, wie es für die Durchführung der Labordiagnostik von COVID-19 erforderlich ist, und nach Erhalt eines negativen Ergebnisses wird dieser Person eine häusliche Isolation für insgesamt 14 Tage angeordnet. Während einer solchen häuslichen Isolation wird auch den Personen, die mit ihr im gemeinsamen Haushalt leben, häusliche Isolation angeordnet.

Die Isolation in staatlich bestimmten Einrichtungen gilt nicht für folgende Personen:

tehotné ženy, Personen mit eingeschränkter Orientierungs- und Bewegungsfähigkeit, Personen mit onkologischen, psychiatrischen Erkrankungen, schwerer Immunschwäche, Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen, Personen mit chronischen Atemwegs-, Herz- und Gefäßerkrankungen, Personen mit Stoffwechselstörungen, Personen mit Epilepsie, Personen mit geistigen Störungen, Personen mit schweren Erkrankungen, die eine fortlaufende Injektionsbehandlung in regelmäßigen Abständen erfordern, schwerbehinderte Personen oder Personen mit anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Zuständen, die eine besondere Berücksichtigung erfordern, und die Bestätigung über diesen Gesundheitszustand unverzüglich durch einen ärztlichen Bericht nachreichen. Personen über 75 Jahre, Personen, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik diplomatische Vorrechte und Immunitäten genießen, und den ihnen nahestehenden und begleitenden Personen zum Zeitpunkt des Überschreitens der Staatsgrenzen der SR. Diesen Personen wird eine Isolation im häuslichen Umfeld für die Dauer von 14 Tagen angeordnet.